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Eine Plakatwand nur für Herrschinger!

Wildes Plakatieren ist in vielen Gemeinden ein Problem. Örtliche Vereine nutzen die wenigen öffentlichen Plakatwände kaum noch, da sie normalerweise schnell von Ü…-Partys und anderen überregionalen Großveranstaltungen rücksichtslos überklebt werden.

Mit der neuen Plakatierungsverordnung vom Juli letzten Jahres wollten die Herrschinger der ortsbildverschandelnden Plakatiererei Einhalt gebieten und gleichzeitig den Herrschinger Vereinen eine bessere Gelegenheit geben, auf die eigenen Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Allein fehlte es noch an einer geeigneten Plakatwand, denn die große Wand an der Bahnhofstraße/Ecke Riederstraße war nicht nur ungünstig zu plakatieren, da man den oberen Bereich nicht erreichte. Sie war auch an einer Stelle, die vornehmlich Autofahrer und weniger Fußgänger ansprach.

Die neue gemeindliche Plakatwand steht nun auf dem gemeindeeigenen Grundstück an der Bahnhofstraße 38, in dem auch die Herrschinger Insel untergebracht ist. Gut sichtbar vom Herrschinger S-Bahnhof und dem Bahnhofsvorplatz aus soll sie alle ansprechen, die wissen wollen, was in Herrsching los ist. Und das ist eine ganze Menge: Konzerte, Vorträge, Ausstellungen, Sportwettkämpfe, Veranstaltungen und besondere Angebote des Familienzentrums, der Indienhilfe, der Herrschinger Insel und vieles mehr. Eingeladen die Plakatfläche zu nutzen sind alle Herrschinger Vereine, Orga-nisationen, Institutionen und Kirchen. So kann z.B. der Jugendbeirat genauso über seine Aktivitäten Auskunft geben, wie das Integrationsteam oder der TSV und die vielen Fördervereine, die es in Herrsching gibt. „Ich freue mich auf eine rege Nutzung der neuen Plakatwand, gibt sie doch auch ein gutes Stimmungsbild von den vielen Aktivitäten in unserer Gemeinde“ meint die Initiatorin der neuen gemeindlichen Anschlagtafel, Gemeinderätin Anke Rasmussen (Grüne), die sich verpflichtet hat die Patenschaft für diese Plakatwand zu übernehmen und regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.
Jeder Berechtigte kann eigenständig seine Plakate mit Reißzwecken anbringen und sollte dabei lediglich darauf achten, dass keine anderen aktuellen Plakate verdeckt werden. Unrechtmäßig angebrachte Plakate werden umgehend entfernt und bei Wiederholungen droht ein Ordnungsgeld bis zu 500,- €.


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Artikel erstellt: 10. Februar 2010

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