Berufsangehörige der Daseinsvorsorge

Anlage 1
Zu Teil A Nr. II der Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Herrsching a. Ammersee

Mindestens 60 % der geförderten Wohneinheiten müssen für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge im Sinne Nr. 5.1 Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sein.

Der Begriff der Berufsangehörigen der Daseinsvorsorge ist in der Richtlinie nicht abschließend definiert. Nach dem Verwaltungsgericht Karlsruhe fallen unter den Begriff der Daseinsvorsorge z.B. die Stadtplanung und Stadtentwicklung, der soziale Wohnungsbau, die kommunale Wirtschaftsförderung in Form der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, Maßnahmen im Zusammenhang mit der kommunalen Sozial- und Jugendhilfe, das Krankenhauswesen, die Förderung von Kultur, Bildung und Sport, der öffentliche Personennahverkehr, die Wasser- und Energieversorgung sowie die kommunale Entsorgungswirtschaft (Abfall und Abwasser) (VG Karlsruhe Urt. v. 29.10.2017 – 11 K 2695/15, BeckRS 2017, 133737 Rn. 60, beck-online).

In diesem Sinne geht die Gemeinde Herrsching a. Ammersee davon aus, dass insbesondere aber nicht abschließend die folgenden Tätigkeitsbereiche unter den Begriff „Berufsangehörigen der Daseinsvorsorge“ fallen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z.B. Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr oder Katastrophenschutz, Justizvollzug oder Maßregelvollzug
  • Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung (insbesondere kommunale Beamte, Gemeindeangestellte)
  • Beschäftigte in Kindereinrichtungen (insbesondere Kinderkrippe, Kindergarten), Lehrerinnen und Lehrer
  • Beschäftigte in der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung

Diesen Beschäftigten stehen solche Personen gleich, die eine Wohnung benötigen um eine ihnen bereits zugesicherte Arbeitsstelle in diesem Bereich antreten zu können. Die Zusicherung ist in geeigneter Form nachzuweisen.