Gemeindliche Steuern und Abgaben
Zweitwohnung-Steuer
Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer
Kurbeitrag
Beitrag pro Jahr 37,50 Euro (Kurbeitrag für Zweitwohnungen)
Beitrag pro Übernachtung 75 cent
Hundesteuer
Die Steuer beträgt für jeden Hund pro Jahr 60,00 Euro und für jeden Kampfhund 1.200,00 Euro.
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen Frau Kreis unter der Telefonnummer:
08152 374-61 oder per E-Mail a.kreis@herrsching.de