Neue Förderrichtlinien zur Energieeinsparung 
Zum 01.01.2021 sind die „Richtlinien der Gemeinde Herrsching zur Förderung von Energieeinsparungen im Gemeindegebiet“ in Kraft getreten. Sie ersetzen die „Richtlinien der Gemeinde Herrsching zur Energieeinsparung an Gebäuden im Gemeindegebiet“, auf deren Grundlage in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung an und in Gebäuden von der Gemeinde bezuschusst werden konnten.
Die Richtlinien wurden im Jahr 2020 komplett überarbeitet und erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen können seit dem 01.01.2021 Maßnahmen aus folgenden drei Bereichen in unterschiedlicher Höhe bezuschusst werden:
Dämmung von Bauteilen der Gebäudehülle an bestehenden Wohngebäuden.
Erneuerung und/oder Veränderung der Technischen Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Strom und Wärme von Bestandsgebäuden
Kleinanschaffungen für den Einzelhaushalt
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Richtlinie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen im Gemeindegebiet
Kontakt:
Gemeinde Herrsching
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Tel. 08152 374-38
E-Mail: f.kalz@herrsching.de