Winterdienst
Räum- und Streupflicht
Wir informieren!
Räum- und Streupflicht
Wir informieren!
Bitte helfen Sie mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Wintermonaten sicher unterwegs sein können!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
WINTERDIENST IN HERRSCHING
Räum- und Streupflicht
Wer?
Räumpflicht besteht laut unserer Verordnung für Eigentümer, Erbbauberechtigt, Nießbraucher und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken und Mietwohnungen.
Wann?
Bitte räumen und streuen Sie in der Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall bzw. gefrierendem Regen müssen Sie mehrmals täglich streuen oder räumen!
Wie?
Räumen Sie bitte eine circa 1,50 Meter breite Schneise frei, so dass auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Wege ungehindert passieren können. Den Schnee häufen Sie möglichst auf dem an die Fahrbahn grenzenden Gehwegstück auf. Anschließend streuen Sie die Wege, beispielsweise mit Sand oder Split. Auf die Verwendung von Salz sollte verzichtet werden. Nur bei besonderen klimatischen Verhältnissen, wie Eisregen oder auf gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen sollte die Verwendung von Salz als Ausnahme angewandt werden.
So räumen Sie richtig
Anlieger sind verpflichtet, alle unmittelbar an ihr Grundstück grenzenden öffentlichen Wege von Eis und Schnee zu befreien, sowie diese beispielsweise mit Split oder Sand zu streuen. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, müssen sofort entfernt werden.
Sonderfall Privatweg
Privatwege müssen die Eigentümer räumen. Wie diese geräumt werden, entscheiden die Eigentümer. Die Eigentümer sind auch für die Einfahrt in den Privatweg zuständig.
Wohin mit dem Schnee?
Schnee von öffentlichen Wegen kann am Fahrbahnrand oder wenn vorhanden, auf der an die Fahrbahn angrenzenden Grünfläche (Bankett) gelagert werden. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass die Fußgänger und der Fahrzeugverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Bei erhöhtem Schneefall können die großen Schneemengen dann auch auf öffentlichen Grünflächen gelagert werden. Beeinträchtigungen für die Fußgänger bzw. den Verkehr dürfen hierdurch nicht entstehen.
Vergessen oder verschlafen?
Bei versäumter Winterdienstpflicht muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Die Gemeinde kann anordnen, dass betroffene Wege kostenpflichtig geräumt werden und dem Anlieger dies in Rechnung gestellt wird. Bitte helfen Sie mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Wintermonaten sicher unterwegs sein können!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Haben Sie weitere Fragen an uns?
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:
Frau Marchetto, Straßen und Verkehr, Telefon: 08152 374-33
Haben Sie Fragen zum Räum- und Streuplan der Gemeinde?
Dann wenden Sie sich direkt an den gemeindlichen Bauhof. Dieser beinhaltet zum Beispiel bestimmte Gefahrenstellen, Hauptverkehrsstrecken oder auch einen Überblick, welche Straßen und Wege von der Gemeinde geräumt werden.
Ihr Ansprechpartnerin im Sekretariat des Bauhofes:
Frau Scheffer, Telefon: 08152 374-34
Rückschnitt von Bepflanzungen
Wir informieren!
Mit den beiden Flyern möchte die Gemeinde über den Winterdienst und den Rückschnitt von Bepflanzungen informieren. Die Flyer liegen im Rathaus Herrsching, der Gemeindebücherei und im gemeindlichen Bauhof aus.