Bauantrag und Baugenehmigung
Sie wollen bauen? Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung.
Die aktuellen Unterlagen für die Einreichung eines Bauantrags/Vorbescheids oder eine Genehmigungsfreistellung sowie Baubeschreibung, Kriterienkatalog und alle anderen Formulare finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Ihre Antragsunterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin des Bauausschusses vollständig in der Verwaltung vorliegen.
Außerdem bitten wir, bei der Einreichung Ihres Bauantrages die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung (z. B. durch einen Sickertest) vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass Ihr Antrag ohne den Nachweis der Niederschlagswasserbeseitigung als unvollständiger Antrag gilt und daher nicht bearbeitet werden kann.
Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung
E-Mail o.gerweck@herrsching.de
Tel. 08152 374-32
Fax: 08152 5218
Rathaus Zi. 301