Bekanntmachung
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“ im südöstlichen Geltungsbereich zwischen Seefelder-, Goethe-, Lessing- und Schillerstraße;
- öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 „Seefelder Straße“ im südöstlichen Geltungsbereich zwischen Seefelder-, Goethe-, Lessing- und Schillerstraße zu ändern.
Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten für Wohnnutzung im Siedlungsbestand. Insbesondere soll dies durch eine verträgliche Aufstockung in Teilen des Gevierts sowie durch Angleichung der zulässigen Grundflächen erfolgen.
Der Geltungsbereich umfasst das zuvor genannte Geviert und geht aus dem untenstehenden Lageplan hervor.
Der durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gefertigte Entwurf wurde dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.02.2023 vorgestellt und von diesem gebilligt. Die Verwaltung wurde gleichzeitig mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt.
Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der Änderungsentwurf i. d. Fassung vom 13.02.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der Zeit von
13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Herrsching, Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching, Zimmer 317 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Im Rahmen der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zu Niederschrift) abgegeben werden.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.