Gemäß der Plakatierungsverordnung der Gemeinde Herrsching a. Ammersee ist das Anbringen von Wahlplakaten ab sechs Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin zulässig – im Falle der Landtags- und Bezirkswahlen 2023 somit ab Sonntag, dem 27.08.2023
Hierfür stellt die Gemeinde eigens zu diesem Zweck Plakatanschlagtafeln an verschiedenen Standorten im Gemeindegebiet zur Verfügung.
Das Anbringen von Wahlplakaten ist gem. der gemeindlichen Plakatierungsverordnung ausschließlich auf diesen Anschlagstafeln zulässig. Die Felder auf den Tafeln werden entsprechend der amtlichen Reihenfolge den jeweiligen Parteien und Wählergruppen zugeteilt. Auf die Maximalgröße der Wahlplakate von DIN A 1 ist zu achten.
Die Standorte der Wahlplakatanschlagstafeln, die Plakatierungsregeln sowie die Zuteilung der Felder finden Sie auf folgendem Hinweisblatt.