am 08. Oktober 2023
Für die Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023 hat die Gemeinde Herrsching 10 Stimmbezirke und 9 Briefwahlbezirke geplant.
Die Wahlräume dieser Stimmbezirke befinden sich an folgenden Orten:
- Kath. Pfarrsaal, Mitterweg 22, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Aula in der Realschule, Jahnstr. 10, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Turnhalle 1 in der Realschule, Jahnstr. 10, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Turnhalle 2 in der Realschule, Jahnstr. 10, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Martinshalle in der Christian-Morgenstern-Mittelschule, Martinsweg 8, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Fahrschulraum in der Christian-Morgenstern-Mittelschule, Martinsweg 8, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Raum 301 in der Christian-Morgenstern-Mittelschule, Martinsweg 8, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Raum 303 in der Christian-Morgenstern-Mittelschule, Martinsweg 8, 82211 Herrsching a. Ammersee
- Bürgersaal im Feuerwehrhaus Breitbrunn, Münchener Str. 2, 82211 Herrsching a. Ammersee, Ortsteil Breitbrunn
- Gemeindehaus Widdersberg, Dorfstr. 24, Widdersberg, 82211 Herrsching a. Ammersee
Welchem Stimmbezirk bzw. Wahlraum Sie zugeordnet sind, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche in der 35. Kalenderwoche an alle Wahlberechtigten von Amts wegen versendet wird.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich ab der 35. Kalenderwoche vorgenommen werden. Die Ausgabe und der Versand der Unterlagen hängen vom Eingang der Stimmzettellieferung ab. Daher kann der Versand bzw. die Ausgabe der Unterlagen sich u. U. verzögern.
Der Antrag für die Briefwahlunterlagen kann entweder
- mündlich (persönlich) unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und der Wahlbenachrichtigung bei der Gemeindeverwaltung zu folgenden Ausgabezeiten:
28.08. – 05.10.2023
- Montag 08:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr
- Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
- Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
- Freitag , den 06.10.2023
08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
oder
- mittels schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung per Brief oder Einwurf in den Rathausbriefkasten oder
- über das Bürgerserviceportal der Internetseite der Gemeinde Herrsching oder
- formlos per Fax oder E-Mail unter der Angabe folgender Daten gestellt werden: Name, Vornamen (sofern mehrere vorhanden, alle Vornamen), aktuelle Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) in der Gemeinde (Hauptwohnung),
- Geburtsdatum, sofern die Zustellung der Unterlagen an eine andere Adresse z. B. im Ausland gewünscht wird, auch diese Zustellungsadresse (bitte hier auf die ordnungsgemäße Schreibweise achten)
Sofern die Zustellung an eine andere Adresse als Ihre Meldeadresse erfolgt, erhalten Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben zusätzlich zu Ihren Unterlagen eine Kontrollmitteilung an Ihre Meldeadresse zur Information. Diese Nachricht dient lediglich zur Kontrolle und Versandinformation, daher bitten wir lediglich um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt bei der Feststellung von Abweichungen oder Nichtbeantragung der Zustellung an die dort angegebene Adresse.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Briefwahl-Antrag (Online-Verfahren)
Antrag Briefwahl (PDF)