Der Gemeinderat Herrsching a. Ammersee hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2023 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 06.10.2023 beschlossen. Sie tritt am 01.11.2023 in Kraft.
Erschließungsbeitragssatzung (PDF)
Die Erschließungsbeitragssatzung liegt im Rathaus der Gemeinde Herrsching,Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching (Zimmer Nr. 214) während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme aus.
Gemeinde Herrsching, 10. Oktober 2023