Das dem Bürgerentscheid zugrundliegende Ratsbegehren wurde von der CSU-Gemeinderatsfraktion am 21.08.2023 beantragt und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2023 mehrheitlich angenommen.
Eine inhaltliche Begründung war dem Antrag nicht beigefügt. Aus rechtlicher Sicht ist eine Begründung zum Ratsbegehren auch nicht erforderlich. Ein vom Gemeinderat gebilligter Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung liegt nicht vor.
Die Gemeindeverwaltung hat keinen Einfluss auf die Fragestellung des Bürgerentscheides und muss sich zu dieser Entscheidung politisch neutral verhalten.
Bei Interesse kann im Sachgebiet Umwelt die Fassung einer früher gültigen Baumschutzverordnung eingesehen werden.
Weitere Informationen können im Internet recherchiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich auch an die Vertreter der Gemeinderatsfraktionen zu wenden.
Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen dringend das Angebot der Briefabstimmung zu nutzen, da nur ein Urnenwahllokal geöffnet sein wird.