Leider erreichen uns immer wieder Nachrichten, dass im Gemeindegebiet Ratten anzutreffen sind. Aktuell sind insbesondere die Straßenzüge um den Kienbach (Kienbachstraße und Fischergasse) betroffen.
Um den Bestand nachhaltig in Grenzen halten oder sogar dezimieren zu können, ist das eigenverantwortliche Handeln eines jeden Bürgers äußerst wichtig.
Die Hausratte wird bis zu 20 cm lang 200 g schwer. Sie hat ein dunkelbraunes bis schwarzes Fell, am Bauch ist sie weiß. Auffallend sind die großen Ohren der Hausratte und ihr langer Schwanz. Hausratten werfen bis zu sechsmal im Jahr. Die Jungen sind bereits im Aller von 10 Wochen geschlechtsreif.
Die Wanderraten sind die gefährlichsten unter den Schadnagern. Sie sind nicht unbedingt standorttreu, leben in Rudeln und legen bisweilen beträchtliche Strecken zurück. Das macht sie so gefährlich, da mit ihnen auch eine Vielzahl von Krankheiten und Seuchen verschleppt werden. Sie ernähren sich gleichermaßen von tierischer und pflanzlicher Kost. Wanderraten werden mehr als 20 cm lang und erreichen ein Gewicht von über 250 g. Das Fell der Wanderratte ist auf der Oberseite graubraun bis rotbraun, die Unterseite ist hellgrau bis weiß. Je Wurf ist mit bis zu zehn Jungen zu rechnen. Bei einer Geschlechtsreife ab einem Alter von 12 – 16 Wochen muss von der Nachkommenschaft eines Rattenpaares von bis zu 1.000 Tieren / Jahr ausgegangen werden.
Die Hausratte bevorzugt warme trockene Orte und bewohnt in Gebäuden meist die oberen Stockwerke und den Dachboden.
Der Lebensraum der Wanderratten sind unhygienische, unaufgeräumte Plätze, Gerümpel und ähnliches mehr. Häufig halten sie sich auch an Wasserläufen und Teichen auf, wo sie Erdhöhlen ausgraben. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen, denn die Schädlinge breiten sich immer dort aus, wo ihnen ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht.
Ratten sind äußerst intelligente Tiere mit einem hoch entwickelten Sozialverhalten. Sie kommunizieren untereinander. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig, der Ratte keinen idealen Lebensraum in der Umgebung des Menschen zu schaffen.
Da es sich bei Ratten um potentielle Seuchenüberträger handeln kann, sind bei Rattenbefall geeignete Maßnahmen zu treffen, um diese einzudämmen. Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wird auf die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eingegangen. Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers.
Er/Sie muss dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und die Kosten für eventuelle Bekämpfungsmaßnahmen tragen.
Da es im Interesse eines jeden Einzelnen liegen sollte, den Schädlingen keine Anziehungspunkte zu liefern, sollte es mit den o. g. Grundregeln möglich sein, die Ausbreitung einer Rattenplage im Gemeindegebiet zu verhindern.