Neue EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung tritt am 5. Oktober 2025 in Kraft


Ab dem 5. Oktober 2025 treten neue EU-Regelungen in Kraft, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherer machen sollen. Bei Überweisungen wird künftig automatisch geprüft, ob IBAN und Name des Empfängers übereinstimmen. Nur wenn beides richtig angegeben ist, kann Ihre Überweisung von der Bank ausgeführt werden.

Bitte geben Sie daher bei Zahlungen an die Gemeinde Herrsching unbedingt den richtigen Empfängernamen an.

Der korrekte Name lautet:

Gemeinde Herrsching

Diese Bezeichnung ist bei unserer Bank als offizieller Kontoinhabername hinterlegt und wird bei der Empfängerüberprüfung verwendet. Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung in Ihren Systemen, Rechnungsstellungen und Zahlungsprozessen, um mögliche Rückweisungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

Ihre Gemeinde Herrsching