Bekanntmachung


4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindekindergartens Johannes A. Wunder der Gemeinde Herrsching a. Ammersee vom 11.12.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching a. Ammersee beschloss am 08.12.2025 die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindekindergartens Johannes A. Wunder der Gemeinde Herrsching a. Ammersee. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindekindergartens Johannes A. Wunder der Gemeinde Herrsching a. Ammersee vom 11.12.2025 liegt im Rathaus der Gemeinde Herrsching (Zimmer Nr. 214) während der Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme aus.

Gemeinde Herrsching, 11.12.2025

4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindekindergartens Johannes A. Wunder der Gemeinde Herrsching a. Ammersee vom 11.Dezember 2025

Die Gemeinde Herrsching a. Ammersee erlässt, auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, folgende 4. Änderungssatzung:

§ 1

Der § 7 „Geschwisterermäßigung“ entfällt.

§ 2

Der bisherige § 8 wird § 7 und der bisherige § 9 wird der §8.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Herrsching, den 11.12.2025

Gemeinde Herrsching a. Ammersee