Die Gemeinde Herrsching vergibt Erbbaurecht für denkmalgeschütztes Bahnhofsgebäude


Bahnhof Herrsching

Die Gemeinde Herrsching am Ammersee beabsichtigt, das unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude ab sofort im Wege der Bestellung eines Erbbaurechts zur Nutzung und Entwicklung an einen Dritten zu vergeben.

Ziele und Grundlage des Verfahrens

Grundlage für die Vergabe ist das vom Gemeinderat am 23.09.2024 beschlossene Planungskonzept. Mit diesem Verfahren verfolgt die Gemeinde klare Ziele:

  • Langfristiger Erhalt des historischen Bahnhofsgebäudes
  • Zuführung zu einer nachhaltigen Nutzung
  • Sicherung der weiteren Entwicklung auf Basis der beschlossenen Planungen

Wichtiger Hinweis zu bestehenden Verträgen

Für das Gebäude bestehen derzeit Wohnungs- und Gewerbemietverträge. Diese bestehenden Verträge sind von den Bewerbern zwingend zu berücksichtigen und fließen in die weitere Entwicklung des Objekts ein.

Unterlagen und Planungskonzept

Erdgeschoss (PDF)
Bitte beachten Sie, dass die Flächen westlich des Bahnhofsgebäudes nicht im Eigentum der Gemeinde Herrsching sind.

1. Obergeschoss (PDF)

2. Obergeschoss (PDF)

Untergeschoss (PDF)

Ansicht Ost (PDF)

Ansicht West (PDF)

Ansichten Süd und Nord (PDF)

Schnitt (PDF)

Billigungsbeschluss vom 23.09.2024 (PDF)

Orientierende Bodenuntersuchung vom 16.03.2026 (PDF)

Interessierte können sich anhand dieser Unterlagen über die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Vorhabens informieren und ihre Vorschläge direkt im Rathaus Herrsching einreichen. Hierfür steht Ihnen unser Bauamtsleiter Herr Gerweck als Ansprechpartner zur Verfügung.

hr Kontakt ins Rathaus
Herr Gerweck
Telefon: 08152 374-31
E-Mail: o.gerweck(at)herrsching.de