Grundlage für die Vergabe ist das vom Gemeinderat am 23.09.2024 beschlossene Planungskonzept. Mit diesem Verfahren verfolgt die Gemeinde klare Ziele:
Für das Gebäude bestehen derzeit Wohnungs- und Gewerbemietverträge. Diese bestehenden Verträge sind von den Bewerbern zwingend zu berücksichtigen und fließen in die weitere Entwicklung des Objekts ein.
Erdgeschoss (PDF)
Bitte beachten Sie, dass die Flächen westlich des Bahnhofsgebäudes nicht im Eigentum der Gemeinde Herrsching sind.
Billigungsbeschluss vom 23.09.2024 (PDF)
Orientierende Bodenuntersuchung vom 16.03.2026 (PDF)
Interessierte können sich anhand dieser Unterlagen über die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Vorhabens informieren und ihre Vorschläge direkt im Rathaus Herrsching einreichen. Hierfür steht Ihnen unser Bauamtsleiter Herr Gerweck als Ansprechpartner zur Verfügung.
hr Kontakt ins Rathaus
Herr Gerweck
Telefon: 08152 374-31
E-Mail: o.gerweck(at)herrsching.de