Dienstleistung

Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Sonstiges
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Weitere Hinweise

Zuschüsse an Herrschinger Vereine

  • 1. Sie beantragen bis zum 15. Oktober des lfd. Jahres einen Zuschuss für das folgende Jahr. Der Maximalbetrag errechnet sich aus dem Sockelbetrag von 250,- € zzgl. eines Jugendzuschusses von 60,- € je jugendlichem Mitglied. Um eine einfache Beantragung zu ermöglichen, ist das Formblatt „Zuschussantrag“ zu verwenden.
  • 2. Die Gemeinde Herrsching berücksichtigt den Zuschussbetrag in der Haushaltsplanung für das nächste Haushaltsjahr.
  • 3. Für den Zuschuss sind Verwendungsnachweise in Form von dann aktuellen Rechnungen und Belegen einzureichen.
  • 4. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise wird der Zuschuss überwiesen.
  • 5. Dieses Vorgehen gilt bis auf weiteres mit Beantragungsstichtag 15. Oktober auch für die folgenden Jahre.

Antrag auf Zuschuss (PDF)

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Zugehörigkeit zu

Freistaat Bayern

Dienstleistungsbeschreibungen

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