Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Der Zwang zu wirtschaftlichem Verhalten ist erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden. Außerdem soll verhindert werden, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle potentiellen europäischen Bewerber um öffentliche Aufträge.
Es gibt verschiedene Arten von Vergabeverfahren:
Dem Auftraggeber stehen die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung, da es den potentiell größten Wettbewerb organisiert. Nur unter engen Voraussetzungen dürfen die anderen Verfahren gewählt werden.
Eine europaweite Ausschreibung eines Auftrages hat immer dann zu erfolgen, wenn bestimmte Auftragswerte überschritten werden. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesstellen gilt dies ab 143.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller anderen Auftraggeber ab 221.000 Euro und für Bauaufträge ab 5,538 Millionen Euro.