Bayern ist nach der Bayerischen Verfassung eine repräsentative Demokratie, in der der Wille des Volkes durch das von ihm gewählte Parlament ausgeübt wird. Ergänzt wird diese parlamentarisch-repräsentative Ordnung aber durch folgende Elemente der unmittelbaren Demokratie, der nach der Bayerischen Verfassung ebenfalls ein hohes Gewicht zukommt:
Ausführliche Informationen über alle allgemeinen Fragen zu Volksbegehren und Volksentscheiden einschließlich der gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie in den Internetangeboten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Landeswahlleiters beim Bayerischen Landesamt für Statistik.