Der Inklusionsbeirat besteht seit 2002 und ist ein beratendes Organ der Gemeinde Herrsching. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder des Beirates . Mitglieder können Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Angehörige sowie Menschen, die in der Inklusionsarbeit tätig sind und in der Gemeinde wohnen, werden.
Unsere Aufgabe ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung; also Einheimischen und Gästen in Herrsching zur Teilhabe an der Gesellschaft zu verhelfen.
Ehrenamtlich engagierte Personen haben die Möglichkeit:
die ebenfalls mit Ehrenamtlichen arbeiten.
Gerne für Sie da