Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.
Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.
Die Gemeinde Herrsching ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de).
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 31.11.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.11.2022 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über unser Rückmelde-Formular mitteilen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@herrsching.de einholen.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Gerne für Sie da
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit