Erklärung zur Barrierefreiheit

Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.

Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.

Die Gemeinde Herrsching  ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken (1.1.1b)
    • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (1.3.1a)
    • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet (1.3.5a)
    • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend (3.3.3a)
    • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor  (4.1.1a)
    • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
    • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
    • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Videos teilweise ohne Untertitel (1.2.2a)
    • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen (2.4.4a)
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
    • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.11.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.11.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über unser Rückmelde-Formular mitteilen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info(at)herrsching.de einholen.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Frau Engelhardt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit