Vereinsförderung
Zuschüsse an Herrschinger Vereine
1. Sie beantragen bis zum 15. Oktober des lfd. Jahres einen Zuschuss für das folgende Jahr. Der Maximalbetrag errechnet sich aus dem Sockelbetrag von 250,- € zzgl. eines Jugendzuschusses von 60,- € je jugendlichem Mitglied. Um eine einfache Beantragung zu ermöglichen, ist das Formblatt „Zuschussantrag“ zu verwenden.
2. Die Gemeinde Herrsching berücksichtigt den Zuschussbetrag in der Haushaltsplanung für das nächste Haushaltsjahr.
3. Für den Zuschuss sind Verwendungsnachweise in Form von dann aktuellen Rechnungen und Belegen einzureichen.
4. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise wird der Zuschuss überwiesen.
5. Dieses Vorgehen gilt bis auf weiteres mit Beantragungsstichtag 15. Oktober auch für die folgenden Jahre.
Ansprechpartner:
Herr Markus Hörmann
Telefon: 08152 374-63