Die Aufgaben unseres Bauhofes sind vielseitig und sehr abwechslungsreich. Das Bauhofteam begegnet Ihnen meist bei jedem Wetter an der frischen Luft.
Viele Aufgaben hängen daher von Witterungseinflüssen ab und erfordern viel Flexibilität auf Seiten der Beschäftigten. Insbesondere im Winter stehen unsere Mitarbeiter jederzeit für den Winterdienst zur Verfügung.
Nach der Kälteperiode geht es an die Grün- und Gehölzpflege und an die Ausbesserung der Kälteschäden an den Straßen. Im Sommer bildet der Unterhalt der Grünanlagen einen Aufgabenschwerpunkt des gemeindlichen Bauhofes.
Wenn Hecken und Sträucher, Bäume und Pflanzen mit Laub und Ästen in den Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder diese zu Behinderungen für Fußgänger wie auch Radfahrer werden, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt. Dies bedeutet, dass Bäume und Sträucher bis zur lichten Höhe von 4,50 Metern über Fahrbahnen und 2,50 Meter über Gehwegen gestutzt, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen.
Es sind auch solche Äste und Zweige zu beseitigen, die den Lichtschein der Straßenbeleuchtung beeinträchtigen. Behinderungen gibt es oftmals für Rettungsfahrzeuge, sowie für die Müllabfuhr. Die Gemeinde Herrsching bittet alle Grundstückseigentümer immer ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen.
Bitte helfen Sie mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Wintermonaten sicher unterwegs sein können!
Räumpflicht besteht laut unserer Verordnung für Eigentümer, Erbbauberechtigt, Nießbraucher und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken und Mietwohnungen.
Bitte räumen und streuen Sie in der Zeit von 7 bis 20 Uhr an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall bzw. gefrierendem Regen müssen Sie mehrmals täglich streuen oder räumen!
Räumen Sie bitte eine circa 1,50 Meter breite Schneise frei, so dass auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Wege ungehindert passieren können. Den Schnee häufen Sie möglichst auf dem an die Fahrbahn grenzenden Gehwegstück auf. Anschließend streuen Sie die Wege, beispielsweise mit Sand oder Split. Auf die Verwendung von Salz sollte verzichtet werden. Nur bei besonderen klimatischen Verhältnissen, wie Eisregen oder auf gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen sollte die Verwendung von Salz als Ausnahme angewandt werden.
Anlieger sind verpflichtet, alle unmittelbar an ihr Grundstück grenzenden öffentlichen Wege von Eis und Schnee zu befreien, sowie diese beispielsweise mit Split oder Sand zu streuen. Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können, müssen sofort entfernt werden.
Privatwege müssen die Eigentümer räumen. Wie diese geräumt werden, entscheiden die Eigentümer. Die Eigentümer sind auch für die Einfahrt in den Privatweg zuständig.
Schnee von öffentlichen Wegen kann am Fahrbahnrand oder wenn vorhanden, auf der an die Fahrbahn angrenzenden Grünfläche (Bankett) gelagert werden. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass die Fußgänger und der Fahrzeugverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Bei erhöhtem Schneefall können die großen Schneemengen dann auch auf öffentlichen Grünflächen gelagert werden. Beeinträchtigungen für die Fußgänger bzw. den Verkehr dürfen hierdurch nicht entstehen.
Bei versäumter Winterdienstpflicht muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Die Gemeinde kann anordnen, dass betroffene Wege kostenpflichtig geräumt werden und dem Anlieger dies in Rechnung gestellt wird. Bitte helfen Sie mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Wintermonaten sicher unterwegs sein können!
Reparaturarbeiten von gemeindlichen Fahrzeugen und Maschinen, Winterdienstgeräte, Schneepflüge und Streugeräte