Europawahl 2024 - 9. Juni 2024


Für die am 9. Juni 204 stattfindende Europawahl sucht die Gemeinde Herrsching a. Ammersee Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände ihrer Wahllokale.

Die Wahlvorstände sind in der Regel mit wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Herrsching a. Ammersee besetzt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind sie herzlich eingeladen, bei den Wahlen an einem wichtigen Teil der Demokratie mitzuwirken.

Voraussetzungen:

  • für die Europawahl wahlberechtigt
  • mindestens 16 Jahre alt
  • Grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet
  • Deutsche/r oder EU-Angehöriger (Unionsbürger)

Aufgaben:

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel (nur bei Urnenwahllokal)
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Auszählung der Wahlergebnisse ab 18:00 Uhr
  • Erstellung einer Niederschrift (Schriftführerin)
  • Abgabe der Wahlunterlagen in der Gemeinde (Wahlvorsteher)

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand gewährt die Gemeinde Herrsching a. Ammersee als eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro.


Interessiert?

Dann melden Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer an.

Ihr Kontakt ins Rathaus:

Gemeinde Herrsching am Ammersee

Wahlamt

Bahnhofstraße 12

82211 Herrsching a. A.

Frau Göser

Telefon: 08152 374-53

E-Mail: wahlen(at)herrsching.de

Herr Frommknecht

Telefon:  08152 374-52

E-Mail: wahlen(at)herrsching.de

Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer