Soziale Sicherung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten oder sich in bestimmten Lebenslagen nicht selbst helfen kann und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen.

Diese sollen dem besonderen Bedarf des Einzelnen entsprechen, ihn zur Selbsthilfe befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern.

Um Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie um eine vorherige  Terminvereinbarung.  Sie können uns gerne anrufen oder einen Termin in unserer Online-Terminvereinbarung buchen.

Ihr Kontakt

Gerne für Sie da

Frau Schmidbauer

Leitung Fachbereich Soziales

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