Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten oder sich in bestimmten Lebenslagen nicht selbst helfen kann und auch anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält, hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen.
Diese sollen dem besonderen Bedarf des Einzelnen entsprechen, ihn zur Selbsthilfe befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern.
Um Ihr Anliegen bestmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung. Sie können uns gerne anrufen oder einen Termin in unserer Online-Terminvereinbarung buchen.
Für die Belegung einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Landkreis Starnberg
Wenn sie hierzu Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kontakt ins Rathaus.
Gerne für Sie da