Der Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird.
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Der Reisepass benötigt i. d. R zwischen drei und vier Wochen bis dieser abholbereit ist. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, wenn die Abholung erfolgen kann.
Der Expresspass ist i. d. R nach drei bis vier Werkstagen (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit.
Der vorläufige Reisepass wird nur absoluten Ausnahmefällen ausgestellt. Die Ausstellung und Aushändigung ist i. d. R. bei Vorliegen aller benötigter Unterlagen und Nachweise unmittelbar nach Beantragung vor Ort möglich.
Bitte vereinbaren Sie als Herrschinger Bürger frühzeitig einen Beantragungstermin.
Auswärtige Personen können keinen Onlinetermin vereinbaren.
Expressreisepass mit 48 Seiten vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 91,50 EUR
Expressreisepass mit 48 Seiten nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 113,00 EUR
Formulare
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