„Umgang mit Straßennamen mit Bezug zum Nationalsozialismus“

Der Gemeinderat Herrsching hat sich in seiner Sitzung am 16.10.2023 mit dem Thema

„Umgang mit Straßennamen mit Bezug zum Nationalsozialismus“ befasst.

Es handelt sich hierbei um folgende Straßennamen:

  • Erich-Holthaus-Straße
  • Madeleine-Ruoff-Straße
  • Ploetzstraße

Die Recherchen der Gemeindearchivarin, Frau Dr. Friedrike Hellerer, zu den/der Straßennamensgebern/In ergaben folgende Ergebnisse:

Erich-Holthaus-Straße

Madeleine-Ruoff-Straße

Ploetzstraße

Darüber hinaus gibt es folgenden allgemeingültigen Hinweis für alle betroffenen Straßennamen:

Die Beurteilung von Personen, die als Täter, Profiteure oder Vordenker in die Machenschaften des NS-Unrechtsstaates verstrickt waren, hat sich im Laufe der Jahrzehnte stark verändert. Waren in der direkten Nachkriegszeit die nationalsozialistischen Funktionseliten nahezu nahtlos in den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland integriert, wird ihr Verhalten während des sogn. „Dritten Reichs“ heutzutage weitaus kritischer beurteilt. Das gilt auch für die drei vorliegenden Fälle von „Arisierungsgewinn“, Denunziation und pseudowissenschaftlicher Expertise.

Gleichzeitig gab es in der Zeit gute Gründe für die Ehrung mit einem Straßennamen, da sich beispielsweise Erich Holthaus als VdK-Vorsitzender für den Bau der VdK-Siedlung in Lochschwab einsetzte und damit in der Nachkriegszeit, als sozialer Wohnungsbau besonders wichtig war, für günstigen Wohnraum in Herrsching sorgte.

In unserer Zeit würden Madeleine Ruoff, Alfred Ploetz und Erich Holthaus nicht mit einem Straßennamen geehrt werden. Es darf angenommen werden, dass entscheidende Fakten denjenigen, die für die Straßenbenennungen verantwortlich waren, nicht bekannt waren.

Der Gemeinderat Herrsching hat in seiner Sitzung am 16.10.2023 hierzu u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bis 29.02.2024 ihre Meinungen, Vorschläge und Anregungen, einschließlich einer möglichen Straßennamensänderung, der Gemeinde mitzuteilen. Die eingehenden Stellungnahmen werden bei Frau Hellerer gesammelt. Die Verwaltung soll alle Anwohner und Eigentümer anschreiben“.

Es wird nun allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 29.02.2024 schriftlich oder per E-Mail, info(at)herrsching.de, zu äußern bzw. Ihre Stellungnahme abzugeben.

Der Gemeinderat wird sich dann nach Auswertung der Stellungnahmen voraussichtlich im Frühjahr 2024 mit dem weiteren Vorgehen zu dieser Thematik befassen.

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